Diese Frage bekomme ich verständlicherweise sehr häufig gestellt. Die einzige Frage, die ebenso oft kommt lautet ‚Was kriege ich?‚ Und damit gemeint ist im Strafrecht, welche Strafe der/die MandantIn zu erwarten hat. Im Gegensatz zu dieser Frage, kann ich die Kosten-Frage deutlich besser beantworten beziehungsweise einschätzen.

Vielleicht haben Sie schon gehört, dass Rechtsanwältinnen oft ’nach Tarif‘ abrechnen. Gemeint ist damit die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), nach dem auch bei Gerichten im Zivilrecht die Kosten bestimmt werden. Dann gibt es noch die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). Die AHK werden vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag herausgegeben und geben vor, welche Streitwerte im RATG angesetzt werden können, wenn sich dies nicht ohnehin aus der Streitsache ergibt.

Zwar lassen sich die AHK auch im Strafrecht und im Verwaltungsrecht verwenden, aber das RATG und die AHK kommen – zumindest meiner Erfahrung nach – primär im Zivilrecht zum Einsatz. Auch ist es an sich nur im Zivilrecht so, dass der Verlierer eines Rechtsstreites (auch) die Rechtsanwaltskosten des Gewinners zahlen muss. Im Verwaltungsrecht gibt es an sich keinen Kostenersatz, wenn man ein Verfahren gewinnt (zB ein Strafbescheid aufgehoben wird) und auch im Strafrecht kann man sich nur sehr eingeschränkt Kosten vom Staat zurückholen, primär bei einem Freispruch.

Eine andere Möglichkeit den Wert der für Sie erbrachten Rechtsleistungen zu bestimmten ist der Stundensatz. Dabei wird festgelegt, was eine Zeiteinheit (Stunde) bei einem Rechtsanwalt kostet. Ich habe mich für diesen Weg entschieden und führe deswegen sehr genaue Zeitaufzeichnungen. So kann garantiert werden, dass nur jene Leistungen abgerechnet werden, die für Sie und Ihr Anliegen erbracht wurden. Auf den Honorarnote meiner Kanzlei finden Sie auch immer eine genaue Aufstellung welche Tätigkeiten wann von mir gesetzt wurden, wie lange diese gedauert haben und was sie daher im Einzelnen kosten. Auch bin ich verpflichtet, Ihnen jederzeit Auskunft über die aktuellen Kosten zu geben, wenn Sie dies wünschen. Ansonsten versuche ich in möglichst regelmäßigen Abständen abzurechnen.

Eine genaue Erklärung, wie sich die Kosten der Kanzlei gestalten, finden Sie auf meiner Website unter https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/kosten/, wobei ich einige Informationen gleich hier geben darf:

  • Es gibt KEINE kostenlosen Beratungen
  • Der Stundensatz in der Kanzlei Lanzinger beträgt € 240,- + Umsatzsteuer + allfällige Barauslagen (zB Kopierkosten)
  • Eine Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung wird, aufgrund von früheren Erfahrungen, nicht mehr gemacht
  • Es gibt diverse Beratungsprodukte die zu einer Pauschale angeboten werden, Informationen finden Sie unter https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/beratungsprodukte/
  • Wenn ich Sie im Zivilverfahren vertrete und die Gegenseite meine Kosten zahlen muss, werden diese nach RATG ermittelt und der Stundensatz entfällt für Sie
  • Wenn ich Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligte/r vertrete und der Täter muss meine Kosten zahlen, werden diese nach den AHK ermittelt und der Stundensatz entfällt für Sie

Die zweite Woche mit den Einschränkungen für ganz Österreich (und darüber hinaus) ist angebrochen und auch ich ‚funke‘ derzeit auch aus meinem Home-Office. Die gute Nachricht ist, dass die Kanzlei Lanzinger technisch gut aufgestellt ist, um Ihre Anliegen im Bereich Strafrecht, Cybercrime und Onlinerecht weiterhin bearbeiten zu können.

Überdies habe ich – aufgrund der Situation – die telefonische Beratung erweitert. Während ansonsten grundsätzlich ein Termin in der Kanzlei notwendig ist, mache ich derzeit insbesondere die Erstberatungen telefonisch. Diese sind in der Regel kürzer und grundsätzlich kostenfrei. Für einen Website-Stresstest reicht sogar eine eMail mit der zu prüfenden Website an die Kanzlei aus.

Für alle Fragen, die nicht meine Spezialgebiete betreffen, darf ich Ihnen meine Kollegen Mag. Bonelli (Scheidungsrecht und Familienrecht) und Mag. Rohr (Arbeitsrecht, Mietrecht und Unternehmensrecht) ans Herz legen. Gemeinsam mit den beiden Kollegen bilde ich den Kanzleiverbund RBL, wo alle Ihre Themen beantwortet werden können.

Und sollten Sie derzeit in Ihrem Home-Office etwas Zeit haben, so darf ich Ihnen diesen Podcast empfehlen, wo ich bei einigen Folgen mitwirken durfte, etwa im Rahmen einer Lesung zu meinem Lieblings-Autor H.P. Lovecraft.

Wie Sie sicher in den Medien verfolgt haben, gelten ab Montag dem 16.3.2020 Ausgangsbeschränkungen und werden viele Betriebe vorerst geschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass die österreichische Justiz weiter zur Verfügung steht, wenngleich ebenfalls im Notbetrieb, ist es auch notwendig die Rechtsanwaltskanzlei Lanzinger geöffnet zu halten. Dies etwa um Fristen einhalten zu können, dringende Anliegen von MandantInnen bearbeiten zu können sowie Haftverhandlungen durchzuführen.

Um jedoch die Gefahr von Ansteckungen sowohl für die Kanzlei als auch für MandantInnen zu vermeiden, werden derzeit keine Besprechungen mit MandantInnen in den Räumen der Kanzlei durchgeführt. Insbesondere Erstberatungen werden bis auf Weiteres nur telefonisch durchgeführt, ebenso wie alle Besprechungen für die eine persönliche Anwesenheit nicht unbedingt notwendig ist.

Bereits bestehende Mandate werden natürlich normal – teils im Home-Office – weiterbearbeitet, damit Ihnen als Mandantinnen keine Nachteile entstehen. Der Austausch von Informationen sowie Dokumenten wird daher primär über eMail, Telefon und der IURIO-Plattform erfolgen.

Ich habe nun einen Newsticker auf der Website integriert, wo Sie sich über kurzfristige Neuigkeiten meiner Kanzlei informieren können. Primär werden dies Hinweise zu den Öffnungszeiten sein

Im aktuellen Weihnachts-MOOC betrachte ich und meine KollegInnen von den LawBusters einige Weihnachtsfilme aus rechtlicher Sicht

Ich bin ab dem 15.8.2019 bis einschließlich 25.8.2019 in Urlaub, das Office meiner Kanzlei ist jedoch normal geöffnet

Am 1.7.2019 habe ich nicht nur meinen zweiten Hochzeitstag feiern dürfen, auch die Kanzlei ist drei Jahre alt geworden

Vor gut drei Jahren war ich gerade dabei für die beginnende Selbständigkeit mit 1.7.2016 mein Büro einzurichten. Eines der wichtigsten Möbelstücke war dabei der Schreibtisch, wobei ich nicht ständig sitzen wollte

Da ich ein großer Fan der Buchreihe ‚Per Anhalter durch die Galaxis‘ (Douglas Adams) bin und man von dort weiss, dass 42 die Antwort auf das Leben, das Universum und den ganzen Rest ist, wurde der Gesetzestext ‚Keine Panik!‘ erstellt

Der Titel dieses Blog-Beitrag bezieht sich NICHT auf das Haus Lannister aus Game of Thrones