Beratungsprodukte - Rechtsanwalt Lanzinger

BERATUNGSPRODUKTE

Hier finden Sie die Beratungsprodukte der Kanzlei Lanzinger. Es handelt sich dabei um vordefinierte Themen, die Ihnen helfen sollen Ihr Problem zu lösen, ohne dass unbedingt sofort ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um KEINE KOSTENFREIEN BERATUNGEN handelt.

Die Beratungen werden unverbindlich vorgenommen, Sie müssen der Kanzlei Lanzinger also keine Vollmacht erteilen. Auch herrscht vollständige Verschwiegenheit, also meine Pflicht zur Geheimhaltung von dem, was Sie mir erzählen möchten.

Die Kosten für diese Beratungen im Umfang von etwa 30 Minuten (ausgenommen Besuch in der Haft) kosten einmalig (inkl. USt.) den jeweils genannten Betrag. Aus organisatorischen Gründen muss das Honorar bar, per Bankomat oder Überweisung vorab bezahlt werden.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche einen ‚Beratungsrechtschutz‘ gewährt, können Sie die Honorarnote, welche Sie erhalten, gerne dort einreichen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mich beauftragen möchten, muss dazu eine Vollmacht erteilt werden. Beachten Sie dazu die Informationen zu Kosten bei Beauftragung der Kanzlei Lanzinger.

Für den Besuch oder der Besprechung mit einer Person, die sich in Haft befindet, genügt die Beauftragung per eMail. Die Kosten sind vor dem Besuch zu überweisen.

Bei Interesse treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt.

Neben der Besprechung direkt vor Ort in der Kanzlei haben Sie die Möglichkeit Ihre Beratung über die datensichere Videoplattform Eyeson oder telefonisch durchzuführen. In diesem Fall muss der Betrag vor der Beratung an das folgende Konto überwiesen werden:

OÖ Sparkasse

IBAN: AT68 2032 0321 0036 6181

BIC: ASPKAT2LXXX

Nach dem Eingang der Zahlung erhalten Sie dann den Link zum virtuellen Besprechungsraum auf Eyeson.

  • Erstberatung im Strafrecht
  • Allgemeine Erstberatung, insbesondere vor der Einvernahme durch die Polizei oder wenn man die Anklage erhalten hat.

    Und Beratung für Angehörige von Straftätern und Opfern von Straftaten. Insbesondere zum Thema Untersuchungshaft und Ablauf des Strafverfahrens.

  • Ihr Investment:

    € 150,- (inkl. Ust)

  • Besuch in der Untersuchungshaft
  • Einmaliger Besuch und Beratung einer Person in der Untersuchungshaft und Information an AuftraggeberIn.

    Bei Jusitzanstalten, die auch Video-Besuch anbieten, kann die Besprechung auf Wunsch auch per Videokonferenz durchgeführt werden.

  • Ihr Investment:

    Wels und Videokonferenz: € 250,- (inkl. USt)
    Linz, Ried und Steyr: € 450,- (inkl. USt.)
    Salzburg: € 700,- (inkl. USt.)
    Weitere Anstalten: auf Anfrage

  • Aktensichtung und Einschätzung
  • Wenn Sie noch keinen Rechtsanwalt beauftragen möchten, aber trotzdem Ihre Lage anhand des Strafaktes erfahren möchten.

    Sie bringen Ihren Akt digital oder analog in die Kanzlei Lanzinger. Dieser wird gesichtet und Sie erhalten dann – per eMail oder telefonisch – eine Einschätzung der Lage.

  • Ihr Investment:

    € 20,- pro angefangenen 10 Seiten (inkl. USt)