Beratungsprodukte - Rechtsanwalt Lanzinger

BERATUNGSPRODUKTE

Hier finden Sie die Beratungsprodukte der Kanzlei Lanzinger. Es handelt sich dabei um vordefinierte Themen, die Ihnen helfen sollen das richtige ‚Coaching‘ für Ihr Problem zu finden.

Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um KEINE KOSTENFREIEN BERATUNGEN handelt.

Die Beratungen werden unverbindlich vorgenommen, Sie müssen der Kanzlei Lanzinger also keine Vollmacht erteilen. Auch herrscht vollständige Verschwiegenheit, also meine Pflicht zur Geheimhaltung von dem, was Sie mir erzählen möchten.

Die Kosten für diese Beratungen im Umfang von etwa 30 Minuten (ausgenommen Besuch in der Haft) kosten einmalig (inkl. USt.) den beim jeweiligen Coaching genannten Betrag. Aus organisatorischen Gründen muss das Honorar bar oder per Bankomat und direkt vor dem Coaching bezahlt werden. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche einen ‚Beratungsrechtschutz‘ gewährt, können Sie die Honorarnote, welche Sie erhalten, gerne dort einreichen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie meine Tätigkeit als Rechtsanwalt wünschen, wird dies separat angeboten und abgerechnet. Dazu muss eine Vollmacht erteilt werden. Beachten Sie dazu Ihre Kosten bei Beauftragung der Kanzlei Lanzinger.

Für die Produkte, wo eine Person in Haft besucht werden soll, genügt die Beauftragung per eMail. Die Kosten sind vor dem Besuch zu überweisen.

Bei Interesse treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt; Fragen stellen Sie gerne auch über meinen Facebook-Messenger-Chatbot.

Neben der Besprechung direkt vor Ort in der Kanzlei haben Sie die Möglichkeit Ihre Beratung über die datensichere Videoplattform Eyeson durchzuführen. In diesem Fall muss der Betrag vor der Beratung an das folgende Konto überwiesen werden:

OÖ Sparkasse

IBAN: AT68 2032 0321 0036 6181

BIC: ASPKAT2LXXX

Nach dem Eingang der Zahlung erhalten Sie dann den Link zum virtuellen Besprechungsraum auf Eyeson.

  • (Für) Angehörige von Beschuldigten
  • Strafrecht
  • Beratung für Angehörige von Straftätern und Opfern von Straftaten. Insbesondere zum Thema Untersuchungshaft und Ablauf des Strafverfahrens
  • € 150,-
  • Strafverfahren vor dem Bezirksgericht
  • Strafrecht
  • Beratung zum Ablauf eines Strafverfahrens vor einem Bezirksgericht, damit Sie unter Umständen ohne Rechtsanwalt hingehen können
  • € 150,-
  • Erstberatung
  • Strafrecht
  • Allgemeine Erstberatung, insbesondere vor der Einvernahme durch die Polizei oder wenn man die Anklage erhalten hat
  • € 150,-
  • Beratung für Opfer von Straftaten
  • Strafrecht
  • Beratung welche Möglichkeiten es gibt bereits im Strafverfahren Schadenersatz zu erhalten
  • € 150,-
  • Rechtsmittel-Beratung
  • Strafrecht
  • Beratung was gegen ein Urteil im Strafverfahren gemacht werden kann
  • € 150,-
  • U-Haft-Besuch – Justizanstalt Linz
  • Strafrecht
  • Einmaliger Besuch und Beratung eines Beschuldigten in der Untersuchungshaft
  • € 400,-
  • U-Haft-Besuch – Justizanstalt Ried
  • Strafrecht
  • Einmaliger Besuch und Beratung eines Beschuldigten in der Untersuchungshaft
  • € 450,-
  • U-Haft-Besuch – Justizanstalt Salzburg
  • Strafrecht
  • Einmaliger Besuch und Beratung eines Beschuldigten in der Untersuchungshaft
  • € 500,-
  • U-Haft-Besuch – Justizanstalt Wels
  • Strafrecht
  • Einmaliger Besuch und Beratung eines Beschuldigten in der Untersuchungshaft
  • € 250,-