Codex Advocates
Der Codex Advocates stellt eine Zusammenfassung von Regeln und Grundsätzen dar, nach denen ich meine Mandate erfülle und ist – nur dem Namen nach – an den Codex Astartes aus einem meiner Hobbies angelehnt.
Im Folgenden finden Sie diese Grundsätze:
Mein Codex Advocates oder Was zwischen uns gilt:
1. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis für unsere Zusammenarbeit
2. Klartext, der die Sache leichter macht
(1) Ich kann (leider) nicht zaubern! Obwohl ich mich immer voll für meinen MandantInnen einsetze, lässt sich das Wunsch-Ergebnis nicht immer erzielen. Doch ich lasse jedenfalls nicht locker, um das möglichst beste Ergebnis (unter den jeweiligen Umständen) für Sie zu erreichen.
(2) Es gibt keinen ‚guten Preis‘ für die Freunde von Freunden/Bekannten/Verwandten. es ist mir ein Anliegen, niemand zu bevorzugen und für alle meine MandantInnen auch bestens zu arbeiten. Dafür verlange ich meine Kosten.
(3) Keine (rechtlichen) Auskünfte am Telefon; denn Vertraulichkeit ist oberstes Gebot. Gerne stehe ich aber für unverbindliche Erstberatungen auch online zur Verfügung.
(4) Rechtsfragen, die nicht meiner Spezialisierung entsprechen, werden grundsätzlich nicht übernommen – auch nicht bei Freunden/Bekannten/Verwandten. Ich möchte Sie nur dort betreuen, wo ich dies auch bestens kann. Sollte ich nicht der Spezialist für Ihr Problem sein, empfehle ich aber gerne KollegInnen.
3. Kosten der Leistungen
(1) Alle Leistungen, die nicht kostenfrei (siehe unten) erbracht werden, sind entweder über eine Pauschale oder über einen Stundensatz zu bezahlen.
- Erstgespräche werden eine Beratungspauschale verrechnet.
- Das ‚Nur-vorerst-Informieren-und/oder-Drüberlesen‘ ist ebenfalls kostenpflichtig.
(2) Der Stundensatz beträgt € 300,- (+ 20% USt und allfällige Barauslagen, zB Kosten für die Unterlagenbeschaffung) und ist nicht verhandlungsfähig.
- Es wird kein Preis ‚ohne USt‘ gemacht
- Es werden keine Beratungspauschalen bei Versicherungen mehrfach verrechnet (dies wäre Versicherungsbetrug)
- Es wird nicht mit Rechtschutzversicherungen direkt abgerechnet (gerne können Sie meine Honorarnoten aber selbst bei Ihrer Versicherung einreichen)
(3) Es ist außerdem immer eine Anzahlung von zumindest € 2.000,- zu leisten. Erst dann wird dem Gericht gegenüber Vollmacht gelegt, und erst dann beginne ich mit meiner Tätigkeit als Ihr Strafverteidiger.
(4) Es gibt keine „Erfolgsgarantie“; die Kosten sind in jedem Fall zu tragen.
4. Kostenfreie Leistungen
(1) Es wird keine kostenfreie Erstberatung durchgeführt.
5. Vollmacht
(1) Generell werden Mandate nur übernommen/Vollmacht gelegt, wenn,
- eine Vollmacht inkl. Honorarvereinbarung unterschrieben wurde
- vor allem im Strafrecht der Kostenvorschuss bar bzw per Bankomat bezahlt oder auf dem Konto eingelangt ist.
(2) Über den Inhalt der Vollmacht wird nicht diskutiert; wenn das Mandat übernommen werden soll, ist sie zu unterschreiben.
6. Bei Nichtzahlung
(1) Über die erfolgte Leistung wird eine Honorarnote versandt, die dann binnen Frist zu bezahlen ist.
(2) Es erfolgt an sich nur eine einzige Mahnung.
(3) Wird eine Leistung nicht binnen Honorar-Frist und Mahnfrist bezahlt, erfolgen Klage und Exekution.
(4) Es werden keine Ratenzahlungen akzeptiert.
(5) Wenn nicht bezahlt wird, so wird überdies die Vollmacht (mit Beachtung von Fristen) aufgelöst.
7. Verfahrenshilfe
(1) Eine Verfahrenshilfe wird gegenüber dem Verfahrensbeholfenen erbracht, nicht gegenüber dessen Verwandten oder Bekannten.
(2) Eine Verfahrenshilfe wird nicht aktiv übernommen; es besteht die Möglichkeit der Bestellung durch die oberösterreichische Rechtsanwaltskammer oder durch Beauftragung als Wahlverteidiger (dies ist dann keine Verfahrenshilfe mehr und ist zu bezahlen).