DSGVO-Erstberatung

Seit dem 25.5.2018 gilt in Europa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Österreich – unter Anderem – das neue Datenschutzgesetz (DSG). Zwar hat sich mittlerweile der mediale Hype wieder gelegt, aber die Änderungen, die sich ergeben haben bleiben natürlich. Diese gelten nicht nur für ‚große Konzerne‘ sondern – bis auf wenige Ausnahmen – für fast jede Person, welche (personenbezogene) Daten verarbeitet. Insbesondere Selbständige und Unternehmer sind hier in der Pflicht. Auf der anderen Seite bestehen aber für jede Person deren Daten verarbeitet werden nunmehr erweiterte Rechte.

Ich biete nun im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt eine

DSGVO-Erstberatung

bei welcher Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren können, die nunmehr mit der DSGVO und dem DSG (2018) bestehen.

Die DSGVO-Erstberatung umfasst grundsätzlich folgende mögliche Leistungen:

  • Information zu den Pflichten für Website-Betreiber
  • Information zu den Pflichten für Unternehmen und Vereine (zB Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten)
  • Information zu dem Recht auf Beauskunftung
  • Information zu dem Recht auf Löschung

Die Kosten für diese erste Beratung im Umfang von 30 Minuten betragen einmalig € 150,- (inkl. USt.). Aus organisatorischen Gründen hat die Bezahlung der Kosten bar direkt bei der DSGVO-Erstberatung zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass wenn weitere Schritte Ihrerseits gewünscht werden, etwa das Verfassen eines Löschungs-Begehrens, dies separat abgerechnet und eine Vollmacht erteilt werden muss.

Bei Interesse treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt; gerne auch über meinen Facebook-Messenger-ChatBot.