Zwar haben Jugendliche und auch junge Erwachsene durch das Jugendgerichtsgesetz im Strafverfahren gewisse ‚Vorteile‘ und ist es leichter möglich, dass die Strafsache nicht mit einer Verurteilung endet, aber dennoch besteht auch für Personen unter 18 bzw 21 Jahren die reelle Gefahr in Untersuchungshaft zu kommen oder eine unbedingte Freiheitsstrafe zu erhalten