… und warum das für Österreicher gefährlich ist

 

Cannabis am Steuer in Österreich: kein fixer THC-Grenzwert — das ist kein Vorteil, sondern eine Gefahr! In Deutschland gilt seit April 2024 ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. In Österreich existiert hingegen kein solcher Schwellenwert. Das klingt nach einem Vorteil für Fahrer — ist aber in der Praxis das Gegenteil.

Das Fehlen eines fixen Grenzwertes bedeutet, dass die österreichischen Behörden einen breiteren Ermessensspielraum haben. Wer positiv getestet wird, muss nicht zwingend beeinträchtigt gewesen sein – aber er muss das plausibel machen. Und ein positiver Speicheltest allein reicht als Indiz, um ein Verfahren einzuleiten. Cannabis kann je nach Konsumfrequenz noch Wochen nach dem letzten Konsum nachweisbar sein.

Für Grenzpendler bedeutet das: Wer in Deutschland legal konsumiert und danach – vielleicht Tage später – in Österreich fährt und dabei positiv getestet wird, steht vor einem Problem. Dass der Konsum legal war, spielt für das österreichische Verwaltungsstrafverfahren keine Rolle. Relevant ist nur, ob zum Zeitpunkt des Lenkens eine Beeinträchtigung vorlag – und das ist schwerer zu widerlegen, als die meisten denken.

Als Strafverteidiger auch mit Schwerpunkt Verkehrs- und Suchtmittelrecht betreue ich Mandant:innen in Führerscheinverfahren nach § 5 StVO. Die häufigste Aussage dabei: ‚Ich dachte, das ist längst aus meinem System.‘ Manchmal stimmt das sogar … aber man muss es beweisen können.

Mehr zu diesem Thema: Beratung bei Führerscheinentzug

Fragen dazu? Ich bin für Sie da.  →  of****@***************er.at  |  07242 / 224044

DENN: Cannabis darf nicht über die Grenze!

Cannabis nach Österreich über die Grenze zu bringen ist strafbar — auch wenn es in Deutschland legal erworben wurde.

Ich nenne es das ‚Souvenir-Problem‘: Jemand fährt nach München, kauft auf einem Wochenmarkt ein paar Dinge — und steckt noch einen Joint ein, weil das doch jetzt legal ist. Es ist ein kleines Missverständnis mit möglicherweise einem Strafverfahren als Konsequenz.

Der Grundsatz ist eindeutig: Cannabis über die österreichische Grenze zu bringen ist eine Straftat nach § 27 SMG – unabhängig davon, wie man es erworben hat, wie viel es ist und wie die Rechtslage am Herkunftsort aussah. Das Schengen-Abkommen schafft zwar keine systematischen Grenzkontrollen, aber es schafft keine drogenrechtliche Freizone.

Was viele nicht wissen: Österreich führt anlassbezogen und stichprobenartig Kontrollen an der deutschen Grenze durch. Wer dabei erwischt wird, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Cannabis in Deutschland legal war. Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist österreichisches Recht – und das ist eindeutig.

Als Strafverteidiger der Kanzlei Lanzinger in Wels verteidige ich regelmäßig Mandanten, die genau in diese Falle getappt sind. Der typische Fall: junger Mensch, gute Absichten, völlige Überraschung. Die beste Verteidigung ist Wissen im Voraus — nicht der Anruf danach. Wer Cannabis-Transport nach Österreich plant, sollte wissen: § 27 SMG gilt lückenlos, unabhängig vom Herkunftsland … und selbst wenn die Konsequenz unter Umständen nicht sehr problematisch ausfällt, ein Problem mit dem Führerschein kann es allemal werden … bis hin zur Führerscheinentziehung.

Zur rechtlichen Grundlage: § 27 SMG – Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften

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Egal welches Auto man fährt, der Entzug des Führerscheins ist immer eine unangenehme Sache