CBD-Blüten aus österreichischen Trafiken können beim Grenzübertritt Probleme verursachen — obwohl sie in Österreich seit Juli 2025 legal sind. Unterschiedliche THC-Grenzwerte in den Nachbarländern sind der Grund: Österreich erlaubt CBD-Produkte bis 0,3 Prozent THC; Deutschland nur bis 0,2 Prozent; Italien hat mit dem Sicherheitsdekret 48/2025 alle Cannabisblüten unabhängig vom THC-Gehalt verboten.
Das Problem liegt an den unterschiedlichen Grenzwerten: Deutschland erlaubt CBD-Produkte bis zu 0,2 Prozent THC. Österreichische Trafikware mit 0,3 Prozent liegt darüber. Das ist eine kleine Differenz mit praktischer Bedeutung – an der deutschen Grenze kann das zur Kontrolle führen.
Noch kritischer: Italien hat im April 2025 per Sicherheitsdekret alle Cannabisblüten verboten – unabhängig vom THC-Gehalt. Das österreichische Trafikprodukt, das in Wien völlig legal ist, kann in Südtirol als Konterbande gelten. Das Risiko ist asymmetrisch: Die Ware ist günstig, das Verfahren teuer.
Mein praktischer Rat: Analysezertifikat des Herstellers immer dabei, Originalverpackung, Kaufbeleg. Und vor einer Reise kurz prüfen, was im Zielland gilt. Was in Österreich legal ist, ist es nicht automatisch anderswo.
Zur Rechtslage in Österreich: § 27 SMG – Einordnung von Suchtgiften
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