Es ist soweit, die Kanzlei Lanzinger zieht in neue Räumlichkeiten um und ist daher ab Montag dem 3.7.2023 wieder geöffnet.

Sie finden uns dann in der Pfarrgasse 24 (2. Stock) in 4600 Wels.

 

Was diese Kartons in meinem Büro zu suchen haben? Und was wohl das DUNE-Zitat besagt?

Ganz einfach: ich und meine Kollegen ziehen um und zwar in den zweiten Stock der Pfarrgasse 25 in 4600 Wels. Sie finden uns dort in der gewohnten Art und Weise ab dem 1. Juli 2023.

… ach ja, und meine Website wird auch bald in vollkommen neuer Form erstrahlen, mit neuen Funktionen und einem neuen Logo

Wie Sie in meinem Blog sehen, war der Sommer 2021 ‚gefüllt‘ mit Volontariaten und ich freue mich, dass es offenbar gefallen hat. Heute darf ich Ihnen Frau Marlene Bauer vorstellen, die dankenswerterweise über ihre Zeit in meiner Kanzlei geschrieben hat:

 

 Im Juni durfte ich ein Volontariat bei Herrn Mag. Lanzinger absolvieren. Nach 2 Semestern reiner Online-Lehre eine äußerst willkommene Abwechslung, sowie Chance die Welt der Juristerei, abseits von theoretischen Diskussionen an der Universität, in der Realität kennenzulernen. 

Mag. Lanzinger gewährte mir Einblick in zahlreiche Fälle, welche auch tiefgehend besprochen wurden, ich durfte Erstberatungen beiwohnen, mit Herrn Lanzinger Mandanten in der Justizanstalt besuchen und Gerichtsverhandlungen miterleben, in Zuge derer ich gesehen habe, dass zu dem Beruf des Anwalts so viel mehr als nur das bloße Know-How hinsichtlich der Gesetze gehört. 

Ebenso durfte ich hinter die Kulissen der Selbstständigkeit als Rechtsanwalt blicken, und der ein oder andere fachlich versierte Austausch über die mannigfaltige Welt der Filme und Serien hat die Tage wie im Flug vergehen lassen. 

Das Volontariat hat mir gezeigt wie vielfältig und bewegend insbesondere die Welt des Strafrechts ist und mich in meinem Wunsch bestätigt, in meinem zukünftigen Berufsleben im Strafrecht Fuß zu fassen. Ebenso halfen mir die ausführlichen Gespräche über die Fälle bei der Findung meines Diplomarbeitsthemas. 

Und wie sagt man so schön? Man sieht sich immer zweimal im Leben, vielleicht nimmt mich Mag. Lanzinger ja, sobald das Studium und Gerichtsjahr hinter mir liegen als Konzipientin bei sich auf. Es wäre mir eine Ehre! 

Ebenso möchte ich mich bei Mag. Hametner bedanken, durch den ich Einblicke ins Leben eines Rechtsanwaltsanwärters vermittelt und noch einige Tipps fürs Studium erhalten habe. 

 

Ich darf an dieser Stelle ebenfalls für die gute Zusammenarbeit bedanke und darf für das weitere Studium noch viel Erfolg wünschen.

Ich darf vorstellen: Frau Follrich, die in meiner Kanzlei vor Kurzem ein Volontariat absolviert hat. Ich bedanke mich, dass sie sich bereit erklärt hat dazu einige (okay, mehrere) Zeilen zu verfassen:

 

Mein Name ist Anna Magdalena Follrich und ich studiere Rechtswissenschaften an der Paris Lodron Universität Salzburg.

Um einen guten und detailreichen Einblick in die Praxis zu erhalten und Erfahrungen zu sammeln, absolvierte ich im Juli 2021 mit großer Begeisterung ein Volontariat in der Rechtsanwaltskanzlei von Herrn RA Mag. Lanzinger.

 

Gleich zu Beginn meines Praktikums erhielt ich eine umfassende Einführung von Herrn RA Mag. Lanzinger und seinem derzeitigen Rechtsanwaltsanwärter Mag. Hametner in den Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwalts und Rechtsanwaltsanwärters. Ebenso wurden mir Einblicke in die Erwachsenenvertretungen ermöglicht und auf die Wichtigkeit des Kostenrechts und den RA-Handtarif hingewiesen.

 

Während meines Volontariates durfte ich Herrn RA Mag. Lanzinger bei allen Mandantengesprächen begleiten, mich in äußerst interessante Akte einlesen, die wir dann gemeinsam besprachen und rechtlich beurteilten, wofür sich Herr RA Mag. Lanzinger viel Zeit für mich nahm.

Außerdem war ich bei den Gerichtsverhandlungen und Akteneinsichtnahmen bei der Staatsanwaltschaft dabei und ganz besonders interessant waren die Besuche in diversen Justizanstalten.

Mein persönliches Highlight war die gemeinsame Vorbereitung einer Geschworenenverhandlung, für die ich sogar selbständig einige Recherchearbeiten durchführen durfte. Dadurch erhielt ich einen wunderbaren Einblick in das Tätigkeitsfeld und den Aufgabenbereich eines Anwalts mit Spezialisierung im Strafrecht.

 

Abschließend möchte ich mich bei Herrn RA Mag. Lanzinger und bei Herrn Mag. Hametner für die besonders freundliche Aufnahme in der Kanzlei bedanken. Mir wurden alle Arbeitsschritte genauestens erklärt, meine Fragen ausführlich beantwortet und durch die Expertise in der Rechtsanwaltskanzlei konnte ich wirklich sehr viel dazulernen und das Wissen in der Praxis angewandt sehen. Ganz besonders freute mich außerdem, dass Herr RA Mag. Lanzinger stets nach meiner persönlichen rechtlichen Beurteilung fragte und mich an allen Arbeitsschritten teilhaben ließ.

Ich bin Ihnen sehr dankbar für diese lehrreiche Zeit!

 

Ich kann an dieser Stelle nur ebenfalls für die gute Zusammenarbeit bedanke und darf für das weitere Studium noch viel Erfolg wünschen.

 

Nachdem die Sache mit COVID doch etwa länger zu dauern scheint als erwartet, habe ich im Bereich Mund-Nasenschutz etwas aufgerüstet und für mich und meine MitarbeiterInnen ein ‚Kanzlei-Modell‘ designen lassen. Das vorherige Modell mit dem – sehr passenden – Paragrafenzeichen hat übrigens meine Schwägerin 2020 für mich gemacht. Obwohl ich den neuen Mundschutz sehr schön finde, ist natürlich zu hoffen, dass er nicht zu lange in Gebrauch sein muss.

Diese Woche hatte es für mich durchaus in sich. Allerdings sehr positiv, wie ich sagen muss, nur eben ungewohnt. Konkret war ich in dieser Woche ( = KW46) mehrere Tage hindurch de facto nur online unterwegs.

Begonnen hat es mit einem Vortrag zum Thema DSGVO- & Urheberrechts-Sprechstunde an der PH Diözese Linz am Dienstag (nicht mitgerechnet hier die Podcast-Aufnahme am Montag …)

Am Mittwoch ging es dann weiter mit der Teilnahme an der FutureLaw-Konferenz, die heuer komplett online stattfand. Gemeinsam mit der Kollegin Mag. Katharina Bisset hatten wir dort mit der Nerds of Law OG einerseits einen virtuellen Messestand und haben auch zum Thema LegalTech für kleine Kanzleien vorgetragen. Da ich an diesem Tag offenbar noch nicht genug hatte, habe ich mir dann auch noch die Session II des IT-Rechtstags zu Gemüte geführt.

Am Donnerstag (12.11.2020) ging es dann virtuell weiter mit meiner Teilnahme am letzten Tag des Manz-Lehrgangs Certified Digital Legal Expert, dort allerdings einmal wieder selbst als Lernender.

Abgerundet wurde die Woche dann am Freitag sowie am Samstag durch das Seminar Verkehrsunfall an der Johannes-Kepler-Universität sowie zwei Sessions zum Internetrecht für das WiFi OÖ. Hier erneut als Vortragender, teilweise alleine, beim JKU-Seminar gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Martin Oberndorfer und Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger.

Mein Fazit dieser ‚Online-Week‘ ist eigentlich recht gut. Nicht nur, dass ich mehr und mehr zum ‚ZOOM-Ninja‘ werde, auch die Teilnahme an der virtuellen Konferenz hat für mich sehr gut funktioniert. Teilweise ist es etwas anstrengend, wenn man nur ‚in den Bildschirm‘ spricht, aber ich kann mir die vermehrte Anwendung von Web-Konferenz in der Zukunft auch weiterhin durchaus gut vorstellen. Konkret denke ich derzeit an, es MandantInnen zu ermöglichen, meine Beratungsprodukte via Web-Konferenz in Anspruch zu nehmen. Dazu dann gerne bald mehr.

 

… so würde es zumindest Meister Yoda ausdrücken, wäre er nicht ein Mitglied des Hohen Rates der Jedi-Ritter sondern Rechtsanwalt.

Tatsächlich haben uns Online-Suchmaschinen das Leben zwar wesentlich erleichtert, aber die eigene Recherche in rechtlichen Angelegenheit ist und bleibt ein zweischneidiges Schwert. Eines der größten Probleme dabei ist, dass man sehr leicht in die ‚falsche Rechtsordnung‘ kommt. Etwa sucht man ein Thema im Strafrecht und übersieht dabei, dass die angewählte Website nicht das österreichische Recht, sondern das deutsche Strafrecht wiedergibt. Zwar existieren hier Ähnlichkeiten, aber trotzdem sind die Gesetze verschieden und können nicht einfach umgelegt werden. Sehr oft passiert es beispielsweise auch, dass dann – ins selbst geschriebenen – Verträgen Normen angeführt werden, die nicht österreichisches Recht entsprechen. So habe ich schon einige Unterlagen gesehen, wo statt ‚ABGB‚ (= österreichisches Zivilgesetz) vielmehr ‚BGB‚ (= deutsches Zivilgesetz) stand.

Wenn man sich in Österreich ein Gesetz ansehen möchte oder aber wissen, was der Oberste Gerichtshof so urteilt, dann ist das Rechtsinformationssystem des Bundes (‚RIS‘) übrigens the way to go. Dort findet man alle Gesetze in tagesaktueller Fassung.

Doch selbst, wenn man sich in der korrekten Gesetzgebung bewegt, ist es oft nicht ganz einfach die Lösung für das eigene Problem zu finden oder die Paragraphen richtig zu interpretieren. So ist es beispielsweise ein gängiges Problem bei meinen MandantInnen, dass diese sich Strafnormen suchen, um zu sehen, was als Strafe zu erwarten ist. Ist der Paragraph gefunden, stößt man auf einen Strafrahmen, also ein Spielraum für das Gericht beim Urteil. Hier wird dann aber zumeist gleich angenommen, dass einen sicher die höchste Strafe erwartet, was so gut als nie zutrifft.

Daher bitte beim Recherchieren etwas vorsichtig sein und gerne bei mir oder KollegInnen wegen einer Erstberatung anfragen.

Nachdem die COVID-Maßnahmen gelockert wurden, sperrt die Kanzlei Lanzinger ab dem 4.5.2020 ebenfalls wieder auf. Ab dem genannten Datum sind damit wieder persönliche Termine direkt in der Kanzlei möglich. Allerdings, um Infektionen nach wie vor zu verhindern, ersuchen wir unsere MandantInnen die folgenden Dinge zu beachten:

  • Termine können derzeit nur mit Beginn um 15 Minuten vor und 15 Minuten nach jeder vollen Stunde vereinbart werden. Dies hat den Grund, dass auch die anderen beiden Kanzleien in der Kanzleigemeinschaft RBL wieder Termine vergeben und mehrere wartende Personen vermieden werden sollen
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, also nicht früher oder später. Für den Fall, dass Sie etwas zu früh vor Ort sind, bitte warten Sie vor der Kanzlei und treten erst zum vereinbarten Termin ein
  • Bei Eintritt in die Kanzlei werden Sie Desinfektionsmittel vorfinden und ersuchen wir höflich, sich umgehend die Hände damit zu desinfizieren
  • Bitte tragen Sie bei Ihrem gesamten Besuch in der Kanzlei eine Mund-Nasenschutz-Maske. Wenn möglich, bringen Sie diese bitte selbst mit, ansonsten stellen wir Ihnen aber auch gerne eine Einweg-Maske zur Verfügung
  • Bei Inanspruchnahme der Beratungsprodukte ist es nach wie vor notwendig, vor der Besprechung den Betrag in bar zu zahlen. Bitte halten Sie, wenn möglich, den genauen Betrag bereit
  • Bitte halten Sie generell in der Kanzlei zu anderen Personen den derzeit geltenden Mindestabstand

Für Fragen und die Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07242/224044 zur Verfügung. Gerne können Sie auch das Kontaktformular für Ihre Anfrage nutzen.

Diese Frage bekomme ich verständlicherweise sehr häufig gestellt. Die einzige Frage, die ebenso oft kommt lautet ‚Was kriege ich?‚ Und damit gemeint ist im Strafrecht, welche Strafe der/die MandantIn zu erwarten hat. Im Gegensatz zu dieser Frage, kann ich die Kosten-Frage deutlich besser beantworten beziehungsweise einschätzen.

Vielleicht haben Sie schon gehört, dass Rechtsanwältinnen oft ’nach Tarif‘ abrechnen. Gemeint ist damit die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), nach dem auch bei Gerichten im Zivilrecht die Kosten bestimmt werden. Dann gibt es noch die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK). Die AHK werden vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag herausgegeben und geben vor, welche Streitwerte im RATG angesetzt werden können, wenn sich dies nicht ohnehin aus der Streitsache ergibt.

Zwar lassen sich die AHK auch im Strafrecht und im Verwaltungsrecht verwenden, aber das RATG und die AHK kommen – zumindest meiner Erfahrung nach – primär im Zivilrecht zum Einsatz. Auch ist es an sich nur im Zivilrecht so, dass der Verlierer eines Rechtsstreites (auch) die Rechtsanwaltskosten des Gewinners zahlen muss. Im Verwaltungsrecht gibt es an sich keinen Kostenersatz, wenn man ein Verfahren gewinnt (zB ein Strafbescheid aufgehoben wird) und auch im Strafrecht kann man sich nur sehr eingeschränkt Kosten vom Staat zurückholen, primär bei einem Freispruch.

Eine andere Möglichkeit den Wert der für Sie erbrachten Rechtsleistungen zu bestimmten ist der Stundensatz. Dabei wird festgelegt, was eine Zeiteinheit (Stunde) bei einem Rechtsanwalt kostet. Ich habe mich für diesen Weg entschieden und führe deswegen sehr genaue Zeitaufzeichnungen. So kann garantiert werden, dass nur jene Leistungen abgerechnet werden, die für Sie und Ihr Anliegen erbracht wurden. Auf den Honorarnote meiner Kanzlei finden Sie auch immer eine genaue Aufstellung welche Tätigkeiten wann von mir gesetzt wurden, wie lange diese gedauert haben und was sie daher im Einzelnen kosten. Auch bin ich verpflichtet, Ihnen jederzeit Auskunft über die aktuellen Kosten zu geben, wenn Sie dies wünschen. Ansonsten versuche ich in möglichst regelmäßigen Abständen abzurechnen.

Eine genaue Erklärung, wie sich die Kosten der Kanzlei gestalten, finden Sie auf meiner Website unter https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/kosten/, wobei ich einige Informationen gleich hier geben darf:

  • Es gibt KEINE kostenlosen Beratungen
  • Der Stundensatz in der Kanzlei Lanzinger beträgt € 240,- + Umsatzsteuer + allfällige Barauslagen (zB Kopierkosten)
  • Eine Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung wird, aufgrund von früheren Erfahrungen, nicht mehr gemacht
  • Es gibt diverse Beratungsprodukte die zu einer Pauschale angeboten werden, Informationen finden Sie unter https://www.rechtsanwalt-lanzinger.at/beratungsprodukte/
  • Wenn ich Sie im Zivilverfahren vertrete und die Gegenseite meine Kosten zahlen muss, werden diese nach RATG ermittelt und der Stundensatz entfällt für Sie
  • Wenn ich Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligte/r vertrete und der Täter muss meine Kosten zahlen, werden diese nach den AHK ermittelt und der Stundensatz entfällt für Sie

Die zweite Woche mit den Einschränkungen für ganz Österreich (und darüber hinaus) ist angebrochen und auch ich ‚funke‘ derzeit auch aus meinem Home-Office. Die gute Nachricht ist, dass die Kanzlei Lanzinger technisch gut aufgestellt ist, um Ihre Anliegen im Bereich Strafrecht, Cybercrime und Onlinerecht weiterhin bearbeiten zu können.

Überdies habe ich – aufgrund der Situation – die telefonische Beratung erweitert. Während ansonsten grundsätzlich ein Termin in der Kanzlei notwendig ist, mache ich derzeit insbesondere die Erstberatungen telefonisch. Diese sind in der Regel kürzer und grundsätzlich kostenfrei. Für einen Website-Stresstest reicht sogar eine eMail mit der zu prüfenden Website an die Kanzlei aus.

Für alle Fragen, die nicht meine Spezialgebiete betreffen, darf ich Ihnen meine Kollegen Mag. Bonelli (Scheidungsrecht und Familienrecht) und Mag. Rohr (Arbeitsrecht, Mietrecht und Unternehmensrecht) ans Herz legen. Gemeinsam mit den beiden Kollegen bilde ich den Kanzleiverbund RBL, wo alle Ihre Themen beantwortet werden können.

Und sollten Sie derzeit in Ihrem Home-Office etwas Zeit haben, so darf ich Ihnen diesen Podcast empfehlen, wo ich bei einigen Folgen mitwirken durfte, etwa im Rahmen einer Lesung zu meinem Lieblings-Autor H.P. Lovecraft.