Bildquelle: https://www.katc.com/news/st-mary-parish/st-mary-sheriff-urges-drug-dealers-to-report-their-competition (Abfragedatum: 9.7.2023)
Ein interessanter Ansatz, den dieser Sherriff hier verfolgt: Besser die Konkurrenz verpfeifen als sich selbst in Schwierigkeiten zu bringen.
Solche Vorhaben enden in Österreich – meiner Erfahrung nach – sehr sehr selten gut. Denn meist wird man schnell selbst zum/zur Beschuldigten und belastet sich selbst bei Straftaten. Daher gilt, wenn man als Beschuldigte/r von der Polizei befragt wird: MUND HALTEN! Wenn die Polizei eine Anordnung zur Festnahme oder Hausdurchsuchung hat, dann wird diese nicht deswegen nicht vollzogen, weil man etwas sagt. Und wenn man nur befragt wird, sollte man – ohne den ganzen Akt mit einem Rechtsanwalt besprochen zu haben – ohnehin schweigen. Auch der Handy-Entsperrcode, sollte vorerst nicht preisgegeben werden, das Handy an darf die Polizei aber bei sich behalten.
Diese Rechte sind – neben anderen Beschuldigtenrechten – in § 49 Strafprozessordnung festgelegt. Nimmt man diese in Anspruch darf das auch nicht negativ gewertet werden. Auch auf die Nachfrage der Polizei warum man denn nichts sagen möchte, braucht man nicht zu antworten, man schweigt.