Speck?

Magst du Speck?

Dieser Satz ist beim Frühstück durchaus angebracht. Aber im Suchtmittelrecht kann diese Frage durchaus Probleme bereiten.

Heute daher ein kurzen Überblick über ‚szenetypische Begriffe‚, also Wörter, die im Zusammenhang mit Drogen gerne verwendet werden.

Will man dazu übrigens einen umfassenden Überblick, kann ich nur das Buch Suchtmittelrecht für die Praxis empfehlen. Ich selbst verwende das Buch immer wieder und lese regelmäßig darin.

In der Suchtmittelszene steht Speck für Speed, also konkret Amphetamin. Und es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass wenn man statt Speed einfach Speck sagt oder schreibt, sicher nie jemand dahinterkommen wird, dass man gerade einen Drogendeal durchführt. Doch leider ist es vielmehr so, dass die Behörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, diese Begriffe natürlich ebenfalls gut kennen. Die Ausrede, man habe sich in einem Chat, der aufgefunden wurde, nur über Essen unterhalten wird einem nie geglaubt.

Dies gilt übrigens auch für Fragen, ob man ‚eine Jause‚ möchte oder ‚auf einen Kaffee‚ gehen. Letzteres wird nämlich von Coffeeshops abgeleitet, die für den Konsum um Cannabis stehen. Auch das wissen die Behörden schon lange.

Generell ist es daher sinnlos, solche Ausdrücke zu verwenden, wenn man damit Deals verschleiern möchte.

Ein weiterer Begriff, der auch gerne verwendet wird ist ‚aufstellen‚, womit ‚Drogen besorgen‚ gemeint ist. Findet sich dies in einem Chat oder drückt sich eine Person so bei einer Einvernahme durch die Polizei so aus, ist sofort klar, dass ein Zusammenhang mit der Drogenszene sehr wahrscheinlich ist.