Cannabis Social Clubs in Deutschland sind für Österreicher nicht zugänglich!
Die Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) klingen verlockend: Mitglieder bauen gemeinsam an, beziehen legal, alles reguliert. Aber ein österreichischer Wohnsitz schließt die Mitgliedschaft rechtlich aus.
Die Mitgliedschaft in einer deutschen Anbauvereinigung setzt laut KCanG einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt voraus. Wer in Wels lebt und nur gelegentlich nach Bayern fährt, erfüllt diese Voraussetzung nicht – egal wie oft er dort ist, egal ob er einen deutschen Freund als Ansprechpartner nennen kann. Das Gesetz meint das wörtlich.
Was das für die Praxis bedeutet: Als Österreicher in Deutschland gibt es keine legale Quelle für Cannabis. Besitz ist erlaubt – Erwerb durch Touristen nicht. Das ist eine seltsame Lage, die das deutsche Recht geschaffen hat und die vorerst bestehen bleibt.
Zur Rechtslage in Österreich: § 27 SMG
Fragen dazu? Ich bin für Sie da. → of****@***************er.at | 07242 / 224044

office@kanzlei-lanzinger.at