Cannabis in Slowenien: Besitz kleiner Mengen ist ein Verwaltungsdelikt, geahndet mit einer Geldstrafe zwischen 42 und 209 Euro — kein Strafregistereintrag, kein Gericht.
Die Mitnahme von Cannabis nach Österreich unterliegt – ab der Grenze – aber uneingeschränkt dem österreichischen SMG.
Das macht Slowenien zum liberalsten Nachbarland Österreichs in Sachen Cannabis-Recht. Für viele österreichische Konsumenten ist das vielleicht interessant zu wissen.
ber es ändert nichts an der Rückreise: Wer mit Cannabis von Slowenien nach Österreich zurückkommt, begeht eine Straftat nach § 27 SMG. Das slowenische Verwaltungsmodell ist keine Eintrittskarte für österreichisches Staatsgebiet, wo dann ein Import vorliegt.
Was in der Praxis immer wieder vorkommt: Jemand besucht Ljubljana, wird dort aufgegriffen, zahlt den ‚Zettel‘ und denkt, die Sache sei erledigt. Auf österreichischem Boden ist sie das nicht – wenn noch etwas Cannabis im Gepäck ist. Und wer in Slowenien auffällt, fährt unter Umständen mit einem erhöhten Interesse der Behörden nach Hause.
Der Grundsatz bleibt: Die Rechtslage des Urlaubslandes schützt nicht auf österreichischem Boden.
Österreichische Rechtslage: § 27 SMG
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