Cannabis und CBD in Italien: Trotz faktischer Entkriminalisierung für Kleinstmengen sind seit April 2025 alle Cannabisblüten-Produkte in Italien verboten.

Durch das sogenannte Sicherheitsdekret 48/2025 wurde dieses Verbot in Kraft gesetzt – unabhängig vom THC-Gehalt!

CBD-Produkte aus der österreichischen Trafik, die bei uns legal sind, können so beim Grenzübertritt nach Südtirol oder an den Gardasee zum Problem werden. Keine Grauzone, sondern ein klares Verbot.

Das bedeutet: Die Mitnahme selbst von legalen CBD-Produkten aus österreichischen Trafiken nach Italien ist seit April 2025 nicht mehr ratsam. Die Konsequenz einer Konfiszierung ist überschaubar, aber ein Verfahren in einem anderen Land, in einer anderen Sprache, kann umständlicher werden, als man denkt.

Zur österreichischen Rechtslage: § 27 SMG – zur Einordnung

Fragen dazu? Ich bin für Sie da.  →  of****@***************er.at  |  07242 / 224044