Die wichtigste Erkenntnis dieser „Cannabis-Reihe“: Was in Deutschland legal ist, ist in Österreich nach § 27 SMG trotzdem strafbar. Die Grenze zwischen Deutschland und Österreich ist keine drogenrechtliche Freizone — weder für Konsum, noch für Transport, noch für den Irrtum über die geltende Rechtsordnung. Das Territorialprinzip gilt ausnahmslos.
Die zwei häufigsten Denkfehler, die ich in der Kanzlei erlebe: Erstens glauben viele, dass sie in Deutschland legal kaufen und dann mitnehmen können. Das ist doppelt falsch – als Tourist gibt es keine legale Kaufmöglichkeit, und der Transport nach Österreich ist eine Straftat. Zweitens glauben manche, dass die österreichische Polizei an der Grenze nicht kontrolliert. Das stimmt nicht. Österreich führt stichprobenartige Kontrollen durch, und Schengen bedeutet nicht straffreies Durchreisen.
Das Interesse an Cannabis in Österreich ist durch die deutsche Legalisierung eindeutig gestiegen. Das Wissen über die tatsächliche Rechtslage dagegen oft nicht. Diese Lücke ist gefährlich – und schließbar, wenn man die richtigen Fragen stellt.
Ich stehe für Erstberatungen zur Verfügung, wenn Sie unsicher sind, wie Ihre konkrete Situation rechtlich einzuordnen ist.
Übersicht: Strafverteidigung im Suchtmittelrecht
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