Liechtensteinisches Cannabis-Recht: Das Fürstentum wird als Durchgangsland oft ignoriert — ein Fehler. Liechtenstein hat eines der strengsten Suchtmittelrechte in der Region.
Das liechtensteinische Suchtmittelgesetz orientiert sich zwar am schweizerischen Recht, hat aber eigene Besonderheiten. Cannabis ist nicht entkriminalisiert, und auch die Toleranz im Umgang mit Konsumenten ist deutlich geringer als in der Schweiz oder Österreich. Liechtenstein ist zudem kein Schengen-Mitglied – es gibt zwar keine systematischen Grenzkontrollen zur Schweiz und zu Österreich, aber anlassbezogene Kontrollen sind möglich.
Das ist für Pendler relevant, die den kurzen Weg durch Liechtenstein wählen: Wer mit Cannabis auf liechtensteinischem Boden angetroffen wird, ist dem liechtensteinischen Recht ausgesetzt – einem Recht, das in diesem Bereich strenger ist als das österreichische.
Was ich daher rate: Der kurze Umweg durch Liechtenstein ist kein harmloses Durchfahren. Wer mit Suchtmitteln reist, sollte sich die Route genau überlegen.
Zur österreichischen Grundlage: § 27 SMG
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