Cannabis-Recht Schweiz vs. Österreich: In der Schweiz kostet Besitz bis 10 Gramm eine Pauschale von 100 Franken — kein Strafregistereintrag, kein Gericht, nur ein sogenanntes ‚Bußgeld‘. In Österreich hingegen bedeutet dieselbe Menge eventuell ein Strafverfahren nach § 27 Suchtmittelgesetz (SMG), jedenfalls aber eine Einladung von der Polizei.

Die Grenze zwischen diesen zwei Rechtsordnungen liegt zwischen Feldkirch und Buchs.

Was viele als Vorarlberger oder als Grenzpendler täglich erleben: Die Schweiz ist toleranter. Das stimmt. Das schweizer THC-Limit für Hanfprodukte liegt bei einem Prozent – das höchste in Europa. Pilotprojekte in Zürich, Basel, Bern und Genf erlauben den regulierten Verkauf an registrierte Konsumenten. Das Zürcher Projekt ‚Züri Can‘ wurde 2026 sogar bis 2028 verlängert.

Aber: Nichts davon schützt beim Rückweg. Was auf Schweizer Boden legal ist, gilt auf österreichischem Boden nicht. Der Grenzübertritt mit Cannabis – egal in welcher Menge, egal wie erworben – ist nach österreichischem Recht strafbar und kann auch die Abnahme des Führerscheins bedeuten.

Besondere Vorsicht gilt bei schweizer CBD-Produkten mit 0,3 bis 1 Prozent THC: In der Schweiz legal, in Österreich möglicherweise als Suchtmittel eingestuft. Ein Analysezertifikat sollte man immer dabei haben.

Zur österreichischen Rechtslage: § 27 SMG

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