Was tun, wenn man als Österreicher in Deutschland mit Cannabis kontrolliert wird? Diese Situation passiert — und wer darauf nicht vorbereitet ist, macht in den ersten Minuten die entscheidenden Fehler.

Denn das Schweigen bei einer Einvernahme gilt auch in Deutschland!

§ 136 der deutschen Strafprozessordnung gibt Beschuldigten das Recht, keine Aussage zu machen. Wer anfängt zu erklären, zu relativieren, Kontext zu liefern – in einem Land, dessen Strafrecht man kaum kennt, möglicherweise in einer Fremdsprache –, belastet sich häufig selbst. Der erste und wichtigste Schritt ist immer: sagen, dass man keine Aussage macht, und nach einem Anwalt fragen.

Eine Besonderheit, die die meisten nicht kennen: Verurteilungen in Deutschland können über das europäische ECRIS-System im österreichischen Strafregister aufscheinen. Was in München passiert, bleibt nicht unbedingt in München. Wer in Deutschland verurteilt wird, kann das bei einem österreichischen Arbeitgeber, bei einer Behörde oder bei einem späteren Verfahren zu spüren bekommen.

Kanzlei Lanzinger in Wels berät österreichische Mandanten auch bei Problemen, die auf deutschem Boden entstanden sind. Die Schnittstellen zwischen österreichischem SMG und deutschem Strafrecht, zwischen österreichischem Strafregister und dem europäischen ECRIS-System sind komplex — aber man muss sie nicht alleine navigieren.

Zum Schweigen als Strategie: Mund halten als Beschuldigte/r

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