Strafverteidigung im Suchtmittelrecht

Der Umgang mit Suchtmitteln (Drogen) und psychotropen Stoffen wird in Österreich im Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Auch die strafrechtlichen Konsequenzen für Drogenmissbrauch finden Sie nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern im Suchtmittelgesetz ab § 27 SMG.

In der Praxis relevant sind dabei vor allem die §§ 27 bis 28b, welche den ‚Umgang‘ (Herstellung, Besitz, Erwerb, usw.) und den Handel mit Suchtgiften unter Strafe stellen und auch die Grenzmengen ansprechen. Die Grenzmengen und Reinheitsgrade selbst finden sich übrigens in der Suchtgift-Grenzmengenverordnung. Diese Verordnung regelt, ab wann eine ‚große Menge‘ an Suchtgift gegeben ist, was die Strafe deutlich erhöhen kann.

Bei Drogenmissbrauch ist außerdem die Gefahr groß, in Untersuchungshaft (U-Haft) genommen zu werden, welche dann bis zur eigentlichen Strafverhandlung andauern kann. Grund dafür ist, dass von den Strafverfolgungsbehörden oft Fluchtgefahr (insbesondere wenn kein Wohnsitz im Inland besteht) oder Tatbegehungsgefahr (vor allem bei dem Verdacht auf Handel mit Suchtgiften) angenommen wird.

Als Strafverteidiger bin ich naturgemäß im Bereich des Suchtmittelrechts kundig und biete eine umfassende Betreuung während der U-Haft, in Vorbereitung auf die Verhandlung sowie die Verteidigung in der Sache selbst.

Bei Interesse treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt.

… falls Sie sich über die Bilder zu diesem Beitrag wundern … meine Droge ist eindeutig der Kaffee.