Cannabis steht in Ungarn rechtlich auf einer Stufe mit Heroin — keine Entkriminalisierung, keine Diversion, keine Toleranzpolitik. Bereits für für Kleinstmengen bis 6 Gramm THC drohen bis zu 2 Jahre Haft. Seit April 2025 hat Ungarn diese Drogenpolitik sogar in den Verfassungsrang erhoben.

Die Strafen sind eben drastisch: Für Kleinstmengen gibt es bereits Haft. Von 6 bis 100 Gramm bis zu 8 Jahren. Über 100 Gramm ist es sogar möglich, lebenslänglich zu bekommen. Zum Vergleich: in Österreich ist – wegen § 28a Abs 5 SMG – auch eine lebenslange Haft denkbar, diese kommt aber in der Praxis nicht vor, jedenfalls in Oberösterreich.

Besonders problematisch: Ungarns Diversion – soweit es sie gibt – ist 2025 an eine neue Bedingung geknüpft worden: Der Beschuldigte muss die Umstände der Tat offenlegen und seien Dealer benennen. Wer schweigt, verliert diese Diversion-Option. Das ist ein direkter Widerspruch zum zentralen Schweigerecht, wie wir es in Österreich kennen.

Ungarn ist also kein Touristenziel für Cannabis-Konsumenten. Die Rechtslage ist klar, wird konsequent angewendet, und es gibt keinen Spielraum.

Zur österreichischen Vergleichslage: § 27 SMG – Österreichisches Drogenrecht

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