Was passiert eigentlich beim Drogentest der Polizei im Straßenverkehr? Viele meiner Mandanten schildern die Szene ähnlich: Verkehrskontrolle, Speicheltest und ihre Unklarheit über die rechtlichen Konsequenzen. Als Strafverteidiger (auch) mit Schwerpunkt Führerscheinrecht erkläre ich, was nach einem positiven Test wirklich passiert:

Rechtlich ist der Speicheltest oder Urintest auf Drogen nur ein Vortest, kein Beweis. Er ist ein Indikator. Fällt er positiv aus, folgt eine Vorführung zum Amtsarzt und meist eine Blutabnahme – und erst deren Ergebnis ist die Grundlage für alles Weitere. Cannabis beispielsweise kann je nach Konsumfrequenz noch wochenlang im Blut nachweisbar sein, obwohl keine Beeinträchtigung mehr vorliegt. Ein positiver Test beweist also noch keine Fahruntauglichkeit zum Kontrollzeitpunkt, das entscheidet der Amtsarzt!

Den Führerschein darf die Polizei nach § 39 Führerscheingesetz (FSG) jedoch vorläufig abnehmen, wenn nur Verdacht auf Suchtmitteleinfluss besteht. Das ist nicht das Ende, sondern der Beginn eines verwaltungsrechtlichen Entziehungsverfahrens. (und einer möglichen Verwaltungsstrafe).

Der häufigste Fehler: die Verweigerung. Anders als bei der Einvernahme als Beschuldigter im Strafrecht sollte bei einer Führerscheinkontrolle der Test und/oder die Vorführung zum Amtsarzt NIEMALS verweigert werden. Die Konsequenz ist – selbst ohne Beeinträchtigung – ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten!

Das Schweigerecht aber gilt auch hier. Ein unbedachter Satz kann ein ganzes Verfahren entscheiden – nicht weil die Polizei oder der Amtsarzt böswillig ist, sondern weil alles protokolliert wird.

Dazu mehr: Mund halten als Beschuldigte/r

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