Tschechien ist damit wohl der progressivste Nachbar Österreichs in Sachen Cannabis-Recht. Aber die Liberalisierung hat eine wichtige Einschränkung: Phase 1 der Entkriminalisierung sieht keinen kommerziellen Einzelhandel vor. Als österreichischer Tourist ohne tschechischen Wohnsitz gibt es daher keine legale Bezugsquelle – dasselbe strukturelle Problem wie in Deutschland.
Die EU-Rechtslage ist dabei leider kompliziert: sie verpflichtet Mitgliedstaaten zu Mindeststrafen für illegalen Drogenhandel. Die EU-Kommission hat bei Deutschland, Malta und Tschechien bisher keinen Verstoß festgestellt – solange der nicht-kommerzielle Charakter gewahrt bleibt.
Für die Grenzregion Wien/Niederösterreich/Mähren entsteht so eine der größten Cannabis-Rechtszonen Mitteleuropas: In Wien strafbar, 60 Kilometer weiter legal. Das verändert das Bewusstsein – aber nicht das SMG.
Österreichische Rechtslage: § 27 SMG
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