Deutsches Drogenrecht und österreichisches Drogenrecht sind vollständig unterschiedliche Rechtssysteme. Das BtMG (Betäubungsmittelgesetz), das KCanG (Konsumcannabisgesetz), das SMG (Suchtmittelgesetz) und das NPSG (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz): vier Gesetze, vier Anwendungsbereiche. Wer deutsche Medienberichte auf die österreichische Rechtslage überträgt, liegt fast immer falsch.
Das BtMG – das deutsche Betäubungsmittelgesetz – war bis April 2024 die zentrale Norm. Seitdem gilt für Cannabis das neue KCanG, das Konsumcannabisgesetz. In Österreich gilt das SMG, das Suchtmittelgesetz – und das hat mit dem KCanG nichts zu tun.
Für Designerdrogen gibt es in Österreich zusätzlich das NPSG, das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz. Es erfasst Substanzen, die noch nicht im SMG gelistet sind, aber berauschend wirken. Das hat kein direktes Gegenstück im deutschen Recht.
Was ich in der Praxis immer wieder erkläre: Rechtliche Informationen aus deutschen Medien, Foren oder Freunden sind für Österreich oft irreführend. Die Gesetze klingen ähnlich, funktionieren aber anders. Und wer bei der Polizei auf Basis falscher Rechtsannahmen aussagt, hat manchmal mehr Schaden angerichtet als wenn er geschwiegen hätte.
Was Schweigen bedeutet: Mund halten als Beschuldigte/r
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