DENN: Cannabis darf nicht über die Grenze!
Cannabis nach Österreich über die Grenze zu bringen ist strafbar — auch wenn es in Deutschland legal erworben wurde.
Ich nenne es das ‚Souvenir-Problem‘: Jemand fährt nach München, kauft auf einem Wochenmarkt ein paar Dinge — und steckt noch einen Joint ein, weil das doch jetzt legal ist. Es ist ein kleines Missverständnis mit möglicherweise einem Strafverfahren als Konsequenz.
Der Grundsatz ist eindeutig: Cannabis über die österreichische Grenze zu bringen ist eine Straftat nach § 27 SMG – unabhängig davon, wie man es erworben hat, wie viel es ist und wie die Rechtslage am Herkunftsort aussah. Das Schengen-Abkommen schafft zwar keine systematischen Grenzkontrollen, aber es schafft keine drogenrechtliche Freizone.
Was viele nicht wissen: Österreich führt anlassbezogen und stichprobenartig Kontrollen an der deutschen Grenze durch. Wer dabei erwischt wird, kann sich nicht darauf berufen, dass sein Cannabis in Deutschland legal war. Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist österreichisches Recht – und das ist eindeutig.
Als Strafverteidiger der Kanzlei Lanzinger in Wels verteidige ich regelmäßig Mandanten, die genau in diese Falle getappt sind. Der typische Fall: junger Mensch, gute Absichten, völlige Überraschung. Die beste Verteidigung ist Wissen im Voraus — nicht der Anruf danach. Wer Cannabis-Transport nach Österreich plant, sollte wissen: § 27 SMG gilt lückenlos, unabhängig vom Herkunftsland … und selbst wenn die Konsequenz unter Umständen nicht sehr problematisch ausfällt, ein Problem mit dem Führerschein kann es allemal werden … bis hin zur Führerscheinentziehung.
Zur rechtlichen Grundlage: § 27 SMG – Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften
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