Jugendliche und Strafrecht

Vergangene Woche war ich bei der Auftaktveranstaltung des neu gegründetes Vereins JUNG, der sich mit dem Thema der Kriminalität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschäftigt. In drei sehr interessanten Vorträgen wurde dort veranschaulicht, dass die Jugendkriminalität zwar tatsächlich nicht gestiegen ist im Vergleich zu früher, jedoch ernstgenommen werden muss.

Zwar haben Jugendliche und auch junge Erwachsene durch das Jugendgerichtsgesetz im Strafverfahren gewisse ‚Vorteile‘ und ist es leichter möglich, dass die Strafsache nicht mit einer Verurteilung endet, aber dennoch besteht auch für Personen unter 18 bzw 21 Jahren die reelle Gefahr in Untersuchungshaft zu kommen oder eine unbedingte Freiheitsstrafe zu erhalten.

Gerade weil die neuen Medien wie Instagram oder Snapchat viel genutzt werden, besteht insbesondere die Gefahr der Begehung von Cyercrime-Delikten. Das geteilte Nacktbild der Ex-Freundin, auch wenn beide noch keine 18 Jahre alt sind, ist dennoch als Kinderpornographie zu verfolgen. Von Straftaten wie Cybermobbing oder Cyberstalking in WhatsApp-Gruppen in der Schule ganz zu schweigen.

In der Betreuung gerade von jugendlichen Straftätern ist daher für mich nicht nur die fachliche Expertise notwendig, sondern auch die gute Kommunikation mit dem jugendlichen Mandanten und die engmaschige Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten. So gelingt es dann auch gut, ein positives Ergebnis für zu erlangen, das auch den weiteren Weg nicht behindert.