Der Datenschutz-Karfreitag
Meine Ansicht: das Religionsbekenntnis kann auch nach wie vor zum Zweck der Anwesenheitsverwaltung gespeichert werden, allerdings nunmehr nur noch wegen dem Reformationstag, wohl aber nicht mehr wegen dem Karfreitag. Warum? Das schreibe ich in diesem Blog-Post.

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