Für 2019: ein neues Beratungsprodukt

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und rechtzeitig zum Jahreswechsel gibt es in meiner Kanzlei ein neues Beratungsprodukt, um auf Ihre Anliegen noch besser eingehen zu können:

Ich biete daher ab dem 1.1.2019 neu die O.C.S.-Erstinformation an

O.C.S. steht dabei für meine drei Spezialgebiete, nämlich Onlinerecht, Cybercrime und Strafrecht. Wenn Sie sich also noch nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, haben Sie so die Möglichkeit, sich unverbindlich zu informieren, ohne mich sofort bevollmächtigen zu müssen.

Die O.C.S.-Erstinformation umfasst die Beratung Ihrerseits zu den rechtlichen Umständen sowie – nach Möglichkeit – eine Einschätzung der Situation und der weiteren Vorgehensweisen.

Die Kosten für diese erste Beratung im Umfang von 60 Minuten betragen einmalig € 230,- (inkl. USt.). Aus organisatorischen Gründen hat die Bezahlung der Kosten bar direkt vor der O.C.S.-Erstinformation zu erfolgen. Sollen Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche einen ‚Beratungsrechtschutz‘ gewährt, kann nach dem Termin gerne um diesen Rechtsschutz von meiner Kanzlei angefragt werden. Beachten Sie jedoch, dass ein von Ihrer Versicherung bezahlter Betrag die € 230,- nicht ersetzt, sondern lediglich auf diesen Betrag angerechnet wird.

Bitte beachten Sie, dass wenn weitere Schritte Ihrerseits gewünscht werden, beispielsweise meine Tätigkeit als Strafverteidiger im Verfahren, dies separat abgerechnet und eine Vollmacht erteilt werden muss.

Bei Interesse treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt; gerne auch über meinen Facebook-Messenger-ChatBot.