In diesem und dem folgenden Beitrag möchte ich noch die Themen Hasspostings und Wiederbetätigung im Web aufgreifen.

In diesem Beitrag der Artikelreihe zum Thema Cybercrime befasse ich mich mit den Computer- oder Hardware-Delikten.

Ich darf Ihnen im heutigen – dritten – Beitrag zu Cybercrime Informationen zu den Web- oder Social-Media-Delikten geben

In diesem – zweiten – Beitrag der Artikelreihe zu Cybercrime darf ich heute die erste Deliktskategorie der Offline-Delikte näher ausarbeiten

Mit diesem Blog-Beitrag möchte ich eine kleine Artikelreihe beginnen, die in den kommenden Wochen Informationen zu Cybercrime bereitstellen soll

Wie bereits in meinem Blogartikel vom 12. Februar 2017 dargestellt, stehen, im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung mehrere Optionen offen

Am Freitag dem 7.4.2017 habe ich mir (endlich) ebenfalls das Theaterstück Terror von Ferdinand von Schirach ansehen können und als Laienrichter über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden dürfen

Der Umgang mit Suchtmitteln (Drogen) und psychotropen Stoffen wird in Österreich im Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Auch die strafrechtlichen Konsequenzen für Drogenmissbrauch finden Sie nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern im Suchtmittelgesetz ab § 27 SMG

Der heutige Beitrag betrifft das Strafverfahren und Ihre Möglichkeiten auf eine Verurteilung zu reagieren

Die Vertretung von MandantInnen im Bereich des Strafrechts umfasst keinesfalls nur die Verteidigung direkt vor Gericht