Als RechtsanwältIn hat man sehr viel mit Texten zu tun. Nicht nur Gesetzestexte, sondern es ist auch notwendig, bei vielen Gelegenheiten Notizen zu machen. Ich bin derzeit noch nicht beim ‚voll-elektronischen‘ Akt angelangt, also dass ich in meiner Kanzlei kein Papier mehr verwenden würde. Aber ich versuche zumindest den Papierverbrauch einzuschränken, wo immer es möglich ist.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei der Notizblock, wo ich seit einiger Zeit auf ReMarkable umgestiegen bin. Dabei handelt es sich um ein eInk-Tablet, vergleichbar mit einem eBook-Reader. Allerdings kann ich auf dem ReMarkable nicht nur PDF und eBooks lesen, sondern diese auch mit Notizen versehen und selbst Notizen erstellen. Mit den korrespondieren Apps auf Smartphone und Computer ist es mir dann möglich die Notizen auszulesen und abzuspeichern. Es wäre sogar möglich, meine handschriftlichen Notizen in Maschinenschrift umzuwandeln, was aber bei meinem Schriftbild nicht ganz so gut funktioniert.

Das Schreibgefühl ist jedenfalls sehr gut und ich habe durch das ReMarkable letztlich einen Notizblock, der viel speichern kann und trotzdem immer das gleiche Gewicht hat. Zwei Nachteile gibt es allerdings: einmal muss man, wie bei jedem Gerät, darauf achten, dass das ReMarkable aufgeladen ist, das kann bei einem Notizblock nicht passieren. Und – zweitens – die (nachfüllbaren) Minen des beigefügten Stiftes nutzen sich relativ schnell ab. Praktisch ist dabei immerhin, dass der Stift auch Stauraum für eine Ersatzmine bietet.

Alles in Allem bin ich aber recht zufrieden und haben mir daher auch gleich mal die angekündigte Version 2 des ReMarkable vorbestellt.