Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 für Erwachsene legal — in Österreich gilt das nicht. Als Strafverteidiger in Wels bekomme ich seit der deutschen Legalisierung regelmäßig diese Frage: ist Cannabis in Deutschland für Erwachsene legal. Seitdem bekomme ich in der Kanzlei eine Frage häufiger als jede andere: ‚Gilt das jetzt auch für uns?‘ Die Antwort ist kurz: Nein. Und wer das ignoriert, riskiert ein echtes Strafverfahren.

Was sich geändert hat: In Deutschland darf man bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm zu Hause besitzen. Drei Pflanzen darf man selbst anbauen, und seit Juli 2024 gibt es die sogenannten Cannabis Social Clubs. Das klingt nach einer Revolution – aus österreichischer Perspektive ist es das aber nicht.

Was sich in Österreich geändert hat: Nichts. § 27 SMG gilt unverändert. Besitz ist strafbar, Erwerb ist strafbar, Konsum ist strafbar. Die Diversion nach § 35 SMG ist möglich, aber kein Automatismus. Und wer Cannabis über die Grenze bringt – egal wie viel und egal wie es erworben wurde – begeht in dem Moment, in dem er österreichischen Boden betritt, eine Straftat.

Das Irrtumspotenzial ist enorm. Als auf Suchtmittelrecht spezialisierter Rechtsanwalt erlebe ich täglich, dass Mandanten in Deutschland legal konsumiert haben und nicht verstehen, warum ich zum Schweigen rate. Das Strafrecht folgt dem Territorialprinzip: Cannabis-Besitz in Österreich ist nach § 27 SMG strafbar — unabhängig davon, was im Nachbarland gilt.

 

Was das SMG in der Praxis bedeutet: Strafverteidigung im Suchtmittelrecht

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