Die ODR-VO auf Ihrer Website

Als Betreiber/in einer Website haben Sie gegenüber den User/innen, welche Ihre Website besuchen bestimmte Informationspflichten, welche sich aus den diversen Gesetzen in Österreich sowie auch Verordnungen der EU direkt ergeben.

So etwa bestimmt § 5 ECG die wesentlichen Punkte, über welche Ihr Impressum verfügen muss, während Sie überdies auch verpflichtet sind eine Datenschutzerklärung bereitzustellen und Ihre User/innen über die Verwendung von Cookies und Plug-Ins aufzuklären.

Seit Jänner 2016 besteht außerdem aufgrund der EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO), die Verpflichtung, in Ihrem Impressum zur ODR-Plattform zu verlinken, wenn Sie im Rahmen des E-Commerce tätig sind.

Hierfür ist es notwendig, den Link etwa wie folgt in Ihr Impressum aufzunehmen:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zur ODR-VO, Impressums-Pflichten und der alternativen Streitbeilegung im Web haben oder eine Datenschutzerklärung für Ihre Website benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.