SMG-Erstberatung

Als Strafverteidiger habe ich häufig mit Suchtmittelrecht zu tun. Doch auch wenn die Gefahr bei diesen Straftaten durchaus hoch ist, dass man in Untersuchungshaft (U-Haft) genommen wird bis zum eigentlichen Gerichtsverfahren (Hauptverhandlung), so besteht doch teilweise auch die Möglichkeit, dass von einer Verfolgung (vorläufig) zurückgetreten wird. Dies erfolgt unter Anordnung einer Probezeit durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht und kann nur unter bestimmten Bedingungen geschehen.

Ich biete daher im Rahmen meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Rechtsanwalt eine

SMG-Erstberatung

bei welcher Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren können, wenn Sie eines Suchtmitteldelikts verdächtigt werden. Idealerweise sollte die SMG-Erstberatung noch vor der ersten polizeilichen Einvernahme in Anspruch genommen werden.

Die SMG-Erstberatung umfasst folgende Leistungen:

  • grundsätzliche rechtliche Information über die vorgeworfenen Delikte
  • Abklärung der Möglichkeiten hinsichtlich des vorläufigen Rücktritts von der Verfolgung
  • ist die Beziehung eines Rechtsanwalts bereits bei der polizeilichen Einvernahme notwendig?
  • wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit in U-Haft genommen zu werden

Die Kosten für diese erste Beratung im Umfang von 30 Minuten betragen einmalig € 150,- (inkl. USt.). Aus organisatorischen Gründen hat die Bezahlung der Kosten bar direkt bei der SMG-Erstberatung zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass wenn weitere Schritte Ihrerseits gewünscht werden, beispielsweise meine Tätigkeit als Strafverteidiger im Verfahren, dies separat abgerechnet und eine Vollmacht erteilt werden muss.

Bei Interesse treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt; gerne auch über meinen Facebook-Messenger-ChatBot.