Handy raus und PIN her!

Jede/r von uns hat zumindest eines dieser Geräte fast immer bei sich. Handys – nunmehr eher ‚Smartphones‘ spielen für den Großteil von uns eine Hauptrolle im Leben. Fast ständig ist man damit online unterwegs und kommuniziert auf diversen Wegen mit anderen Personen. Das Handy ist nicht nur ein offenbar fast lebensnotwendiges Utensil sondern auch ein Statussymbol und generell ‚Begleiter‘ im Alltag.

Doch genau aus diesen Gründen ist das Handy auch eine wahre Fundgrube für die Gerichte und Behörden. Es ist Fakt, dass viele Suchtmittelgeschäfte primär über Messenger-Dienste abgehandelt werden und man heutzutage gut und gerne von ‚Multi-Channel-Stalking‘ sprechen kann. Und all diese – problematischen – Inhalte und Daten bleiben natürlich im Gerät gespeichert und können ausgelesen werden.

Daher ist, etwa bei der Verhaftung, eine beliebte Frage der Behörden, ob man nicht den PIN-Codes des Handys mitteilen möchte. Ich rate hier gerne, diese Bitte vorerst höflich zu verneinen und sich mit dem Rechtsanwalt zu beraten.

Doch selbst wenn man den PIN-Code nicht preisgibt, ist die Chance, dass die Daten durch ‚knacken‘ des Gerätes ausgelesen werden können durchaus große. So stellt etwa der von vielen Personen verwendete (bloß)4-stellige PIN-Code keine große Hürde für IT-Forensiker dar. Auch veraltete Software, weil seit längerer Zeit kein Update gemacht wurde, sind hier gute Türöffner. Und selbst, wenn auf dies geachtet wurde, auch die Technik der Entschlüsselung macht laufend Fortschritte.

Im Ermittlungsverfahren ist es den Behörden jedenfalls erlaubt, Handys und andere technische Geräte sicherzustellen, um deren Inhalte auszulesen. Entweder über den ‚leichten Weg‘, weil PIN-Code und Passwörter mitgeteilt wurden oder über das erwähnte ‚Knacken‘ der Geräte. Dies gilt insbesondere, wenn der Vorwurf auf Suchtmittelverkauf oder Kinderpornographie lautet.

Eine Verpflichtung, diese Daten herauszugeben, also etwa den PIN-Code, besteht jedoch nicht.