Journaldienst auch in meiner Kanzlei

Who ya gonna call? … heißt es bei den Ghostbusters. Doch darüber hinaus stellt sich wirklich die Frage – insbesondere, wenn eine Verhaftung im Raum steht – wie man schnell zu einem Strafverteidiger kommt, gerade in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen. Der früher als  Verteidigernotruf bekannte rechtsanwaltschaftliche Bereitschaftsdienst existiert im Übrigen als Projekt bereits seit 2008, wurde nun aber mit Jänner 2017 im Gesetz entsprechend verankert. Hierüber hat auch etwa die Presse mit 16.11.2017 berichtet.

Relevant ist er primär für Personen, die einer Straftat beschuldigt werden und sich – etwa vor der Befragung durch die Polizei oder das Gericht – mit einem Verteidiger besprechen möchten.

Ich selbst bin bereits seit der Eröffnung meiner Kanzlei 2016 als Journalanwalt tätig. Dies bedeutet, dass ich zu gewissen Zeiten – meist für drei Tage – durchgehen für Anrufe erreichbar sein muss, auch in der Nacht und am Wochenende. Meist werde ich von der Polizei kontaktiert, um einer Person nach deren Verhaftung beizustehen, wobei in der Regel das Telefongespräch ausreicht, hin und wieder fährt man aber auch direkt zur Dienststelle. Etwas seltener erfolgt der Anruf durch das Gericht, dann geht es in der Regel um die Frage, ob U-Haft verhängt werden soll.

Erreichbar ist dieser Bereitschaftsdienst übrigens österreichweit unter 0800 376 386, weitere Informationen finden sich etwa bei RAK Wien in diesem Informationsblatt.